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Nachhaltigkeitsberichterstattung - ein Überblick (Stand Oktober 2011)
Nachhaltiges Handeln gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auch Unternehmen setzen sich verstärkt mit diesem Thema auseinander. Neben der Motivation, gesellschaftlichen Tendenzen gerecht zu werden, wächst die Einsicht, dass nachhaltiges Handeln zu einer langfristig positiven Unternehmensentwicklung beiträgt. Gewichtige Argumente sind:
* Ein verbessertes Risikomanagement. Dabei spielen die frühzeitige Auseinandersetzung und pro-aktives Handeln in Bezug auf künftige rechtliche Herausforderungen bei ESG-relevanten Themen (ESG = Environmental, Social, Governance) eine wichtige Rolle. Beispiele hierfür sind die Verschärfung von Emissionsgrenzwerten, die Ausweitung des CO2-Handels oder strengere Haftungsregelungen. In diesen Feldern sind Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen häufig mit finanziellen Risiken verbunden.
* Die frühzeitige ESG-Analyse des eigenen Unternehmens, um bei Bedarf schnell auf veränderte Ansprüche von Kunden reagieren zu können. Fakt ist, dass sich gerade große Unternehmen stark im Bereich Nachhaltigkeit engagieren. In der Folge steigt der Druck auf Zulieferfirmen, selbst soziale und ökologische Vorgaben zu erfüllen. Hintergrund: Der Versuch, positiv auf die Geschäftspartner einzuwirken, ist ein wichtiger Bestandteil konsequenter Nachhaltigkeitsstrategien. Sind Zulieferer nicht in der Lage, gewisse Mindeststandards einzuhalten, drohen künftig echte Geschäftseinbußen. Auch in dieser Hinsicht ist die Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsthemen aktives Risikomanagement.
* Die Erschließung von monetären und nicht monetären Chancenpotenzialen. Dazu gehören beispielsweise Effizienzsteigerungen durch Einsparung von Rohstoffen, Energie und Wasser. Weitere Themenfelder sind unter anderem die Verringerung von Abfallmengen und Emissionen sowie die (weitgehende) Vermeidung von Gefahrstoffen. Dies reduziert zugleich mögliche (Haftungs-) Risiken.
* Das Standing am Kapitalmarkt wird verbessert, da mittel- und langfristig orientierte Investoren Nachhaltigkeitsaspekte immer stärker in ihren Anlageprozess integrieren. Hintergrund: Diverse Studien bestätigen, dass nachhaltig agierende Unternehmen langfristig eine überdurchschnittliche Ertragsentwicklung erzielen und damit in der Regel auch eine bessere Kursperformance aufweisen. Setzt sich dieser Trend fort, könnten künftig Anlagerichtlinien dominieren, die Investments nur noch in nachhaltig agierende Unternehmen zulassen. Parallel dazu ergreifen Kapitalanleger immer häufiger Initiativen, die Unternehmenstransparenz bei ESG-relevanten Themen zu verbessern. Ein bekanntes Beispiel dafür ist das Carbon Disclosure Project.
* Nicht zuletzt stärkt ein überzeugendes nachhaltiges Engagement die Reputation von Unternehmen. Dies führt zu einer höheren Wertschätzung in der öffentlichen Wahrnehmung und damit zur Aufwertung der „Marke“, was wiederum bestehende Absatzmöglichkeiten sichert bzw. neue Potenziale erschließt.
Wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches und glaubwürdiges ESG-Engagement sind das uneingeschränkte Commitment der Unternehmensleitung zu nachhaltigem Wirtschaften und die Implementierung einer konsequenten Nachhaltigkeitsstrategie sowie geeigneter Managementsysteme. Ebenso wichtig ist es, den aktiven Dialog mit den Stakeholdern des Unternehmens zu suchen, denn es gilt: „Keine nachhaltige Entwicklung ohne Transparenz“ (GRI). Der Nachhaltigkeitsbericht stellt dafür ein geeignetes Instrument dar.
Global Reporting Initiative (GRI)
Derzeit gibt es für Inhalt und Struktur von Nachhaltigkeitsberichten (noch) keine allgemeingültigen Vorschriften bzw. Vorgehensweisen. Eine umfassende „instrumentelle“ Orientierungshilfe wurde von der Global Reporting Initiative erarbeitet („instrumentell“ bezieht sich auf die Frage, welche konkreten Indikatoren im Bericht analysiert werden sollen). Gegründet 1997 vom Arbeitskreis „Investors and Environmentalists for Sustainable Prosperity“ in Partnerschaft mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) arbeitet die GRI weltweit mit Firmen, Menschenrechts-, Umwelt-, Arbeits- und staatlichen Organisationen sowie weiteren Anspruchsgruppen zusammen.
Die Berichterstattung nach GRI soll umfassende Transparenz vermitteln mit dem Ziel, Standardisierung und Vergleichbarkeit zu erzielen. Die aktuelle GRI-Richtlinie („G3“) wurde im Oktober 2006 vorgestellt. Sie zählt insgesamt 121 Indikatoren aus 10 Bereichen auf, die sowohl das Unternehmen und dessen Leistung als auch den Bericht selbst beschreiben. Die Indikatoren sind in folgende Bereiche eingeteilt:
* Strategie und Analyse (2) * Organisationsprofil (10) * Berichtsparameter wie Berichtsprofil, -umfang, Index (13) * Governance, Verpflichtungen und Engagement (17) * Managementansatz und Leistungsindikatoren (Kernindikatoren) - Ökonomische Leistung (9) - Ökologische Leistung (30) - Arbeitspraktiken & Beschäftigung (14) - Menschenrechte (9) - Gesellschaftlich-soziale Leistung (8) - Produktverantwortung (9)
Nach Ansicht der GRI steht ein Nachhaltigkeitsbericht für „… den einmaligen, konsolidierten Ausweis der Leistungen einer Organisation in einem bestimmten Zeitraum. … Es sollte für Stakeholder möglich sein, von einer bestimmten Referenz, wie z.B. dem GRI Content Index, auf alle im Bericht enthaltenen Informationen direkt zugreifen zu können.“ Der Content Index listet in einer Tabelle alle GRI-Indikatoren und deren Fundstelle im Bericht auf. Unternehmen müssen beim Erstellen des Berichts demnach nicht notwendigerweise die im GRI-Leitfaden vorgeschlagene Einteilung verwenden, sondern können ihren Bericht individuell gestalten. Durch den Content Index wird sichergestellt, dass Leser den jeweiligen GRI-Indikator im Text schnell finden. In der Praxis werden beide Verfahren angewandt, wobei derzeit die individuelle Gestaltung überwiegt.
Die Glaubwürdigkeit der Berichte wird nach Ansicht der GRI – und nicht nur dieser – dadurch erhöht, dass externe Prüfer die Inhalte bestätigen. Auch wenn ein externes Audit nicht vorgeschrieben ist, lassen tatsächlich viele Gesellschaften ihren Nachhaltigkeitsbericht durch Dritte überprüfen. Dabei wird derzeit üblicherweise der Auftrag für eine „betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit des Nachhaltigkeitsberichts“ vergeben.
Trotz der vergleichsweise hohen Anforderungen, die die GRI-Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich bringt, orientieren sich mittlerweile viele Unternehmen am GRI-Leitfaden, der sich damit zu einer Art „Quasi-Standard“ entwickelt hat.
KPIs for ESG
Einen ähnlichen Ansatz verfolgen die von den Analystenverbänden DVFA und EFFAS gemeinsam entwickelten „Key Performance Indicators for Environmental, Social & Governance Issues“ (KPIs for ESG). Aktuell ist die Version 3.0 vom September 2010. Die darin geforderten Informationen richten sich schwerpunktmäßig an den Bedürfnissen professioneller Kapitalmarktakteure wie Finanzanalysten und Portfoliomanager aus und haben insbesondere Risiko- und Chancenaspekte im Blick. Insofern sehen DVFA und EFFAS die größte Herausforderung für die Unternehmen auch darin, transparent und nachvollziehbar darzulegen, wie sich eine gute ESG-Performance in einer besseren Unternehmensentwicklung niederschlagen kann.
Großer Wert wird darüber hinaus auf die Implementierung geeigneter interner Prozesse gelegt, um die ESG-Aspekte sinnvoll in die Unternehmensstrategie zu integrieren und die Erhebung valider Daten zu gewährleisten. Das ESG-Management sollte einem kontinuierlichen und systematischen Überwachungsprozess unterliegen und ein internes Reporting-System umfassen. Empfohlen werden ferner eine unabhängige Prüfung sowie die Integration des Nachhaltigkeits- in den Finanzbericht.
Für die Berichterstattung sollen möglichst absolute Werte in monetären bzw. physikalischen Einheiten verwendet werden. Es wird empfohlen, die KPIs im Tabellenformat darzustellen, um die Daten leichter extrahieren und vergleichen zu können – was natürlich narrative Erläuterungen nicht ausschließt.
DVFA und EFFAS haben für insgesamt 114 Subsektoren, deren Abgrenzung sich am Dow Jones Industry Classification Benchmark (ICB) orientiert, KPIs definiert. Im Rahmen der Berichterstattung gibt es drei Transparenzstufen:
* den Entry-Level (Scope I), der die Mindestanforderungen definiert. Dazu gehören beispielsweise Energieeffizienz, Emission von Klimagasen oder Aufwendungen für Weiterbildungsmaßnahmen;
* den Midlevel (Scope II). Diese Stufe umfasst noch detailliertere Angaben zu den in Scope I verlangten Angaben sowie darüber hinaus weitere Infos wie beispielsweise zu Zertifizierungen und Zulieferern;
* den Highlevel (Scope III). Hier wird der Detailgrad der Informationen nochmals erhöht.
Um tiefergehende Analysen zu ermöglichen, sollen die Unternehmen neben den aktuellen auch Referenzdaten für die Vorperiode/n bzw. für den vergleichbaren Konsolidierungskreis zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wäre für wichtige KPIs eine branchenübergreifende Benchmark wünschenswert.
Global Compact
Während GRI und KPIs „instrumenteller“ Natur sind, bietet das Rahmenwerk des Global Compact eine „inhaltliche“ Orientierungshilfe (die Unterscheidung „instrumentell“ und „inhaltlich“ wird vom Rat für Nachhaltige Entwicklung verwendet). Der Global Compact ist eine unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen stehende strategische Initiative, deren Mitglieder sich dazu bekennen, ihre Arbeitsprozesse und Strategien an zehn universal akzeptierten Prinzipien in den Bereichen Menschen- und Arbeitsrechte, Umweltschutz sowie Anti-Korruption auszurichten und die damit verbundenen Ziele zu unterstützen. Mitglieder des Global Compact sind neben Unternehmen unter anderem auch Wirtschaftsverbände, Arbeitsorganisationen, zivilgesellschaftliche Einrichtungen und Städte.
Nach Ansicht der Vereinten Nationen muss eine freiwillige Initiative wie der Global Compact geeignete Qualitätssicherungs-Mechanismen einplanen und Fortschritte nachweisen, um Integrität und Glaubwürdigkeit zu wahren. Daher verpflichtet sich jedes Mitglied, seinen Fortschritt auf dem Weg zur Verwirklichung der zehn Prinzipien mitzuteilen. Aus diesem Grund wird eine jährliche „Fortschrittsmeldung“ (Communication on Progress, kurz COP) gefordert. Die COP kann als Bestandteil des jährlichen Finanzberichts vorgelegt werden.
Die zehn universalen Prinzipien sind:
1. Unternehmen sollen die internationalen Menschenrechte in ihrem Einflussbereich unterstützen und achten. 2. Sicherstellung, dass sich das eigene Unternehmen nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt. 3. Wahrung der Vereinigungsfreiheit und wirksame Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen. 4. Abschaffung jeder Art von Zwangsarbeit. 5. Abschaffung der Kinderarbeit. 6. Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung. 7. Unterstützung eines vorsorgenden Ansatzes im Umgang mit Umweltproblemen. 8. Ergreifung von Schritten zur Förderung eines verantwortungsvolleren Umgangs mit der Umwelt. 9. Hinwirkung auf die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien. 10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
Diese zehn Prinzipien sind in die vier Themengebiete Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Anti-Korruption gegliedert. Innerhalb der ersten fünf Jahre der Teilnahme am Global Compact müssen die Unternehmen über Aktivitäten und Strategien berichten, die sie in mindestens zwei dieser vier Themengebieten ergriffen haben. Nach fünf Jahren ist dann über Maßnahmen in allen vier Themengebieten zu berichten. In Fällen, in denen ein Mitglied davon ausgeht, dass eines dieser Themenfelder nicht relevant für das Unternehmen ist, muss eine angemessene Erklärung darüber abgegeben werden.
Die Fortschrittsmeldung besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:
1. Unterstützungserklärung für den Global Compact in einem Grußwort, also beispielsweise im Vorwort des Geschäftsberichts. 2. Beschreibung von praktischen Maßnahmen, die das Unternehmen im Berichtsjahr ergriffen hat, um die zehn Prinzipien des Global Compact in die Tat umzusetzen. Die beschriebenen Maßnahmen müssen im Berichtsjahr durchgeführt worden sein. Zwar sind auch fortlaufende Aktivitäten wichtig, aber nach Meinung der UN zeigen die im Berichtsjahr neu ergriffenen Projekte das Engagement für stetige Verbesserung. 3. Messung von Ergebnissen, nach Möglichkeit unter Verwendung von Standard-Indikatoren bzw. Standard-Messgrößen. Quantitative Leistungsmessungen sind vorzuziehen. Falls dies nicht machbar ist, sind nach Ansicht der UN unvollständige qualitative Beschreibungen von Ergebnissen aber immer noch besser als nur eine Leitlinie oder ein Programm zu erwähnen. Darüber hinaus ist die Formulierung von Zielen eine akzeptable Form, erwartete künftige Ergebnisse darzustellen.
Beim Erstellen der Fortschrittsmeldung sind nach Vorstellung der UN für jedes der zehn Prinzipien vier Standardkomponenten zu berücksichtigen:
1. SELBSTVERPFLICHTUNG: Darin sollen spezifische Verpflichtungen, die in der Unternehmenspolitik umgesetzt bzw. in der Satzung festgehalten sind, genannt werden. Dies könnte beispielsweise die Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sein oder der Verweis auf Branchenstandards. 2. SYSTEME: Dabei handelt es sich um die Beschreibung der Leitlinien, Programme und Managementsysteme, die zur Verwirklichung jedes Prinzips eingesetzt werden. 3. MASSNAHMEN: Unter diesem Punkt soll die Beschreibung der im letzten Jahr ergriffenen Aktivitäten zusammengefasst werden. Dies können zum Beispiel Prüfungen oder andere Maßnahmen der Erfolgskontrolle oder auch Fortbildungsveranstaltungen zu einem der Themengebiete sein.
4. LEISTUNG: Der Bericht soll durch eine konkrete Beschreibung der Wirkungen von Systemen und der Ergebnisse der ergriffenen Maßnahmen abgerundet werden gemäß dem Motto "Handeln ist gut - Ergebnisse sind besser".
Generell gilt für den Inhalt der Fortschrittsmeldung, dass es n i c h t genügt
1. Grundsatzerklärungen abzugeben. Vielmehr werden die teilnehmenden Unternehmen aufgefordert, praktische Maßnahmen zu beschreiben. Beispielsweise wird eine Erklärung, allgemeine Normen oder Prinzipien Dritter einzuhalten, nicht als praktische Maßnahme gewertet. 2. einem guten Zweck zu dienen oder im sozialen Bereich zu arbeiten. Allein daraus ist nach Meinung der UN kein Fortschrittsnachweis abzuleiten.
3. über Trivialitäten zu berichten.
4. über alte Programme zu berichten. Solche sollen nur erwähnt werden, wenn das Unternehmen beschreiben kann, welche neuen Elemente hinzukamen und wie sich daraus Fortschritte bei der Verwirklichung der Prinzipien des Global Compact ableiten.
Die Erstellung der COP stellt den ersten Schritt der jährlichen Berichterstattung dar. Der zweite Schritt ist die Weiterleitung an die Stakeholder des Unternehmens. Dies kann beispielsweise durch den Versand des Berichts oder durch die Zugänglichmachung auf der Website des Unternehmens erfolgen. Im dritten Schritt muss die Fortschrittsmeldung in die Datenbank des Global Compact eingestellt werden.
Werden die Verpflichtungen nicht eingehalten gilt: “Business participants that have been ‘non-communicating’ for one year or more will be delisted and removed from the UN Global Compact web-site.” In einem solchen Falle müsste sich ein Unternehmen neu bewerben.
Im Übrigen wird ausdrücklich empfohlen, sich bei der Aufstellung des Berichts an den GRI-Richtlinien zu orientieren.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Während Nachhaltigkeitsberichterstattung bislang im Wesentlichen auf freiwilliger Basis stattfindet, ist nicht auszuschließen, dass künftig der Gesetzgeber entsprechende Initiativen ergreift. So plädierte der von der Bundesregierung eingesetzte „Rat für Nachhaltige Entwicklung“ kürzlich für die Einführung eines Deutschen Nachhaltigkeitskodex, da der Bedarf an belastbaren und vergleichbaren Informationen aus dem Bereich Nachhaltigkeit wächst, Standardisierung und Vergleichbarkeit derzeit aber nur ansatzweise gegeben sind. Nach Aussage des Rats macht der (eventuell kommende) DNK „ … die Nachhaltigkeitsleistungen der Unternehmen … sichtbar, mit einer höheren Verbindlichkeit transparent und vergleichbar und verbreitert damit die Basis für die Umsetzung von Nachhaltigkeit.“ Im September 2011 veröffentlichte der „Rat für Nachhaltige Entwicklung“ die vierte – und vermutlich endgültige – Fassung des DNK, die voraussichtlich noch im Oktober der Bundesregierung zugleitet wird.
„Inhaltlich“ knüpft der DNK an die Prinzipien des UN Global Compact an, „instrumentell“ an die Richtlinien der Global Reporting Initiative bzw. an die KPIs. Aus den jeweiligen Regelwerken wählt der Rat die aus seiner Sicht wichtigsten Kenn- und Messgrößen aus, über die in den vier Themenbereichen
1. Strategie, 2. Prozessmanagement, 3. Umwelt und 4. Gesellschaft
berichtet werden soll. Im DNK werden lediglich Mindestanforderungen an das Nachhaltigkeits-Management und die zugehörige Berichterstattung beschrieben.
Falls Sie weitere Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht haben, wenden Sie sich bitte an unser Team.
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